mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Der Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasser Zweckverband (WTAZV) ist ein Zweckverband nach §§ 10 ff. GKG. Zu seinen Aufgaben gehört gemäß § 3 Abs. 5 seiner Verbandssatzung auch die Beitreibung seiner öffentlich-rechtlichen Geldforderungen. Die Gemeinden Karstädt und Plattenburg sowie das Amt Bad Wilsnack / Weisen beauftragen den WTAZV mit der Durchführung bestimmter Vollstreckungsaufgaben (mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung).
Die öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit der jeweiligen Gemeinde / dem Amt ist am 20. Dezember 2017 im Prignitz Express bekannt gemacht worden:
- mandatierende öffentlich- rechtliche Vereinbarung WTAZV - Amt Bad Wilsnack / Weisen
- mandatierende öffentlich- rechtliche Vereinbarung WTAZV - Gemeinde Karstädt
- mandatierende öffentlich- rechtliche Vereinbarung WTAZV - Gemeinde Plattenburg