mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Der Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasser Zweckverband (WTAZV) ist ein Zweckverband nach §§ 10 ff. GKG. Zu seinen Aufgaben gehört gemäß § 3 Abs. 5 seiner Verbandssatzung auch die Beitreibung seiner öffentlich-rechtlichen Geldforderungen. Die Gemeinden Karstädt und Plattenburg sowie das Amt Bad Wilsnack / Weisen beauftragen den WTAZV mit der Durchführung bestimmter Vollstreckungsaufgaben (mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung).

 

Die öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit der jeweiligen Gemeinde / dem Amt ist am 20. Dezember 2017 im Prignitz Express bekannt gemacht worden:

 

- Beendigung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung bestimmter Vollstreckungsaufgaben für das Amt Bad Wilsnack / Weisen

- mandatierende öffentlich- rechtliche Vereinbarung WTAZV - Amt Bad Wilsnack / Weisen

 

- Beendigung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung bestimmter Vollstreckungsaufgaben für die Gemeinde Karstädt

- mandatierende öffentlich- rechtliche Vereinbarung WTAZV - Gemeinde Karstädt

 

- Beendigung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung bestimmter Vollstreckungsaufgaben für die Gemeinde Plattenburg

- mandatierende öffentlich- rechtliche Vereinbarung WTAZV - Gemeinde Plattenburg

 

- Beendigung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung bestimmter Vollstreckungsaufgaben für das Amt Lenzen-Elbtalaue